1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen für Dienstleistungen der bsmart services AG, die durch einen Mandatsvertrag näher spezifiziert werden. Mit Zustimmung zum Mandatsvertrag anerkennt der Auftraggeber ausdrücklich die Anwendbarkeit der AGB. Der Mandatsvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden.
1.2. Die AGB sind unter www.b-smartservices.net abrufbar. Auf Wunsch werden sie dem Auftraggeber zugesandt.
1.3. Die AGB bilden zusammen mit dem Mandatsvertrag die vollständige und abschliessende Vereinbarung zwischen bsmart services AG und dem Auftraggeber. Sämtliche früheren Vereinbarungen werden dadurch ersetzt. Die AGB gelten, soweit nichts anderes oder eine abweichende Einigung (regelmässig bei Vertragsdauer, Kündigungsmöglichkeiten etc) ausdrücklich in schriftlicher Form festgelegt ist.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Dienstleistung bezeichnet jegliches Endprodukt in physischer und nicht physischer Form, welches bsmart services AG in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hervorbringt. Somit sind Dienstleistungen, Konzepte, Beratungen und alle anderen Tätigkeiten von diesem Begriff erfasst.
Entwürfe, vorläufige Ergebnisse und dergleichen gelten nicht als Dienstleistung in diesem Sinn.
2.2. Dienstleistungnehmer bezeichnet alle Personen, welche in einem Dienstleistungsverhältnis zur bsmart services AG stehen.
2.3. Auftraggeber ist diejenige Person, welche bsmart services AG mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt, und unter Umständen auch in der weiblichen Form und/oder im Plural gemeint.
2.4. Aufwendungen umfassen die Honorare der bsmart services AG, die Spesen, Auslagen sowie Leistungen Dritter, die zur Vertragserfüllung von der bsmart services AG befugt beigezogen werden.
2.5. Daten bezeichnet Personendaten im Sinne der Datenschutzgesetzgebung des Staates, dessen Recht der Vertrag untersteht, sowie sämtliche Informationen, die eine Vertragspartei im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung oder Beendigung des Vertrags von der anderen Partei erhält.
2.6. Dienstleistung umfasst die spezifische/n Vertragsleistung/en, welche von bsmart services AG erbracht werden.
2.7. Drittleistungen umfasst alle Leistungen, die von Drittpersonen erbracht werden. Diese Drittpersonen stehen in keinem Dienstleistungsverhältnis zur bsmart services AG, werden aber mit der Besorgung einer Dienstleistung dieses Auftrags betraut.
2.8. Schriftlich bzw. Schriftform bezeichnet ein die Unterschriften der Vertragsparteien enthaltendes Dokument und E-Mail. Bei einem E-Mail reicht somit auch die Tatsache, dass nachvollziehbar ist, dass die E-Mail tatsächlich vom angegebenen Versender versendet wurde.
2.9. Vertrag bezeichnet den Mandatsvertrag und die AGB.
2.10. Vertragsverhältnis bezeichnet die gegenseitigen Rechte und Pflichten, welche durch den vorliegenden Vertrag begründet werden.
3. Änderung und Vertragsanpassung
Jegliche Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, sofern auch der Mandatsvertrag schriftlich geschlossen wurde.
4. Vertragsdauer und ordentliche Beendigung
4.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn bsmart services AG das Angebot des Auftraggebers zum Vertragsschluss annimmt. Erfolgt das Vertragsangebot schriftlich, bedarf es für das wirksame Zustandekommen des Vertrags einer schriftlichen Annahme durch bsmart services AG. Der Vertrag wird auf unbestimmte oder auf befristete Dauer abgeschlossen.
4.2. Durch Zeitablauf oder abschliessende Erfüllung beidseitiger Pflichten tritt die ordentliche Beendigung des Vertrags ein. Zudem können beide Parteien durch schriftliche oder mündliche Übereinkunft den Vertrag jederzeit fristlos auflösen und somit ebenfalls eine ordentliche Beendigung herbeiführen.
4.3. Im Falle der ordentlichen Beendigung schuldet der Auftraggeber der bsmart services AG Ersatz für alle erbrachten Aufwendungen sowie gegebenenfalls die Bezahlung einer Erfolgsprovision gemäss Mandatsvertrag.
5. Einseitige Beendigung
5.1. Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung der im Mandatsvertrag vereinbarten Frist jederzeit schriftlich und einseitig kündigen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist die Kündigung, unter Vorbehalt einer zwingenden gesetzlichen Norm, grundsätzlich jederzeit und fristlos möglich. Die Rechtsfolgen richten sich nach der ordentlichen Beendigung gemäss diesen AGB. Der Mandatsvertrag kann für die einseitige Kündigung besondere Voraussetzungen und Rechtsfolgen aufstellen.
5.2. Bei Zahlungsunfähigkeit, Konkurs oder Bestellung eines Konkursverwalters oder Liquidators bei einer Vertragspartei kann die andere Partei diesen Vertrag in jedem Falle schriftlich, einseitig und fristlos kündigen. Die Rechtsfolgen richten sich nach der ordentlichen Beendigung gemäss den AGB. Bei Tod oder Verschollenheitserklärung des Auftraggebers wird das Vertragsverhältnis aufgelöst. Die Rechtsfolgen richten sich nach der ordentlichen Beendigung gemäss diesen AGB.
6. Abtretung
Jegliche Abtretung oder Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten auf Dritte durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der bsmart services AG.
7. Beiziehen von Drittpersonen
7.1. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, dass bsmart services AG ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber Drittpersonen zur Vertragserfüllung beiziehen darf. bsmart services AG haftet für deren Handlungen nur insofern, als gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Eine allfällige persönliche Haftung dieser Drittpersonen bleibt vorbehalten.
8. Honorare
8.1. Die Höhe des Honorars der bsmart services AG richtet sich nach dem Mandatsvertrag.
8.2. Spesen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienst-leistung sind gemäss Mandatsvertrag geschuldet.
8.3. Die Fälligkeit und die Zahlungsmodalitäten des Honorars richten sich nach den Regelungen in den AGB.
9. Drittleistungen und weitere Aufwendungen
9.1. Auslagen für Drittleistungen und weitere Aufwendungen gehen zulasten des Auftraggebers. Der Mandatsvertrag regelt die Berechnungsgrundlagen dieser Leistungen und eine allfällige Obergrenze.
9.2. Die Fälligkeit und die Zahlungsmodalitäten der Drittleistungen und weiterer Aufwendungen richten sich nach den Regelungen in den AGB.
10. Erfolgsprovision
Der Mandatsvertrag regelt die Leistung einer allfälligen Erfolgsprovision sowie dessen Höhe. Eine Erfolgsprovision ist geschuldet, sobald zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten infolge der Vermittlung durch bsmart services AG ein Vertrag zu Stande gekommen ist.
11. Dienstleistungen der bsmart services AG
11.1. bsmart services AG sichert eine sorgfältige und kompetente Besorgung der ihr aufgetragenen Dienstleistungen zu. Zudem bestätigt bsmart services AG, dass sie über die für die Berufsausübung notwendige Integrität und professionelle Kompetenz verfügt sowie die gesetzlichen Vorschriften bei Erbringung ihrer Dienstleistungen befolgt.
11.2. In keinem Fall sind mit den erbrachten Dienstleistungen Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien verbunden, dass die Steuer- oder Verwaltungsbehörden oder die Gerichtsinstanzen der Ansicht der bsmart services AG zustimmen werden.
11.3. Den genauen Umfang und die Art der Dienstleistungen der bsmart services AG regelt der Mandatsvertrag.
11.4. Die Dienstleistung der bsmart services AG basiert auf den vom Auftraggeber gelieferten Informationen, wobei diese nur überprüft oder verifiziert werden, wenn hierzu vom Auftraggeber ausdrücklich der Auftrag erteilt wurde.
11.5. bsmart services AG hält sich an Weisungen des Auftraggebers, solange diese dem Inhalt des Vertrags, den guten Sitten oder zwingendem Recht nicht widersprechen.
11.6. Die Dienstleistung der bsmart services AG ist ausschliesslich zum Nutzen des Auftraggebers bestimmt und darf ausschliesslich für diesen Zweck verwendet werden. bsmart services AG ist nur dem Auftraggeber gegenüber für eine sorgfältige und kompetente Besorgung der aufgetragenen Dienstleistungen verantwortlich.
11.7. Eine Weitergabe der Dienstleistung der bsmart services AG an Dritte oder Veröffentlichung in jeglicher Form bedarf der schriftlichen Zustimmung der bsmart services AG. bsmart services AG versieht Dienstleistungen, die von Vornherein zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, wie beispielsweise Businesspläne, mit einem entsprechenden Disclaimer. In jedem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, die bsmart services AG für sämtliche Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten, welche diese Dritten gegen die bsmart services AG auf Basis der Dienstleistung der bsmart services AG, die diese in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber hervorgebracht hat, geltend machen.
12. Pflichten der bsmart services AG
12.1. bsmart services AG schuldet dem Auftraggeber die sorgfältige und kompetente Ausführung der ihr aufgetragenen Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg ist dabei ausdrücklich nicht geschuldet und bsmart services AG kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
12.2. Eine Abmahnungspflicht bei unvorteilhaften Weisungen trifft die bsmart services AG nur im Umfang ihrer gesetzlich zwingenden Sorgfalts- und Treuepflicht.
12.3. bsmart services AG unterliegt keiner Sorgfalts- oder Treue-pflicht gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber.
13. Haftung der bsmart services AG
13.1. bsmart services AG haftet nicht für Dienstleistungen, welche lediglich in der Form eines Entwurfs abgeliefert werden. Sie gibt insbesondere keine Erfolgsgarantie ab, und übernimmt somit auch keine Erfolgshaftung.
13.2. bsmart services AG haftet nicht für Schäden, der auf eine mangelhafte Information, Auskunft oder Weisung des Auftraggebers zurückzuführen ist.
13.3. bsmart services AG übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, weder für sich selbst noch für ihre Organe, Dienstleistungnehmer oder zur Vertragserfüllung beigezogene Drittpersonen eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag, dessen Abwicklung oder im Rahmen der Geschäftstätigkeit der bsmart services AG entstehen.
13.4. Alle Forderungen aus Haftungsansprüchen des Auftraggebers gegenüber der bsmart services AG aus dem Vertrag verjähren innert 2 Jahren ab ihrer Entstehung oder in jedem Fall 1 Jahr nach Vertragsbeendigung.
14. Pflichten des Auftraggebers
14.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit bsmart services AG zusammen zu Dienstleistungen und alle zumutbare und notwendige Unterstützung für die Erbringung der Dienstleistungen zu gewähren.
14.2. Der Auftraggeber sorgt für eine wahrheitsgemässe und lückenlose Information und Auskunftserteilung gegenüber bsmart services AG.
14.3. Bedarf die Dienstleistungserbringung der bsmart services AG einer Leistung eines vom Auftraggeber bestimmten Dritten, so ist der Auftraggeber für die Erbringung dieser Drittleistung verantwortlich und haftet für alle Schäden, die der bsmart services AG durch die Nichtleistung des Dritten entstehen.
14.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bsmart services AG sämtlichen Schaden zu ersetzen, welcher er ihr in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten zufügt. Er haftet dabei für jedes Verschulden.
14.5. Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm oder einem Dritten zu seinen Gunsten dem Vertrag gewidmeten Gelder oder sonstigen Vermögenswerte legal erworben wurden, dementsprechend keinen kriminellen Hintergrund haben und ordentlich versteuert sind.
15. Verzugszins
Fällige Forderungen aus dem Vertrag werden mit 5% p.a. verzinst.
16. Verjährung
Alle Forderungen und Rechte aus diesem Vertrag verjähren nach gesetzlicher Vorschrift.
17. Gesetzliche Abgaben
Sämtliche aufgeführten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben und Steuern.
18. Retentionsrecht
Zur Sicherung der fälligen Ansprüche aus dem vorliegenden Vertrag (bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers auch der nicht fälligen Ansprüche) hat bsmart services AG an den beweglichen Sachen und Wertpapieren, die sie auf Grund des Vertragsverhältnisses besitzt, sowie an den kraft einer allfälligen Inkassovollmacht entgegengenommenen Zahlungen Dritter ein Retentionsrecht. Dieses besteht nicht an Preistarifen und Kundenverzeichnissen.
19. Geheimhaltung
19.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Daten der jeweils anderen Vertragspartei mit strengster Verschwiegenheit zu behandeln, sofern nicht die Art der aufgetragenen Dienstleistungen bzw. des Vertragsverhältnisses eine Offenlegung gegenüber Dritten erfordert. In diesem Fall hat sich die Offenlegung in zeitlicher, personeller und sachlicher Hinsicht auf das für die Auftragserfüllung Nötige zu beschränken.
19.2. Der Auftraggeber anerkennt, dass bsmart services AG bei der Erfüllung der ihr aufgetragenen Dienstleistungen, sofern ihre Art eine Offenlegung von Daten des Auftraggebers gegenüber Dritten erfordert, wie beispielsweise bei der Vermittlung eines Käufers für eine Immobilie oder der Suche nach Investoren für ein bestimmtes Projekt, notwendigerweise einen Ermessensspielraum zukommt, wem sie welche Daten zur Verfügung stellt. bsmart services AG haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Datenbekanntgaben innerhalb dieses Ermessensspielraums erwachsen.
19.3. bsmart services AG kann die Personendaten und anderen Informationen des Auftraggebers einer mit der Auftragserfüllung betrauten Drittperson bekannt geben, sofern diese Weiterleitung ausschliesslich zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen erfolgt. bsmart services AG hat dafür zu sorgen, dass die informierte Drittperson die Informationen wiederum nur zur Erbringung der Dienstleistungen benutzt.
19.4. Vorbehalten bleiben alle Offenlegungs- und Auskunftserteilungspflichten aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen sowie ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen im Mandatsvertrag.
20. Elektronische Kommunikation
20.1. Die Vertragsparteien können miteinander auf elektronischem Wege. Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, zumutbare und dem aktuellen Stand der Technik und Praxis entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation.
20.2. Die Parteien sind sich der besonderen Gefahren der elektro-nischen Datenübermittlung bewusst, die trotz angemessener Vorkehrungen auftreten können.
20.3. Das Gelten besonderer Sicherheitsvorkehrungen im elektro-nischen Datenverkehr zwischen den Parteien muss im Mandatsvertrag ausdrücklich geregelt werden. Andernfalls ist eine Partei gegenüber der jeweils anderen für Schäden, die aus der Nutzung der elektronischen Datenübermittlung entstehen, nur verantwortlich, wenn es an angemessenen und zumutbaren Vorkehrungen gemäss den AGB mangelt.
20.4. Insbesondere wird bsmart services AG von besonderen Sicherheitsvorkehrungen entbunden, wenn der Auftraggeber Informationen ohne solchen besonderen Schutz an bsmart services AG sendet.
21. Eigentum an der Dienstleistungsleistung und Geistiges Eigentum
21.1. Das Eigentum an der Dienstleistung der bsmart services AG geht nach vollständiger Begleichung der Ansprüche der bsmart services AG aus dem Vertrag auf den Auftraggeber über. Das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, verbleibt jedoch, sofern nichts anderes vereinbart wird, bei bsmart services AG.
21.2. Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis, dass bsmart services AG seine Logos, seinen Namen und seine Firma, seine Marken und/oder das Projekt, mit welchem die aufgetragenen Dienstleistungen in Zusammenhang stehen, als Referenz gegenüber Dritten verwenden darf, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
22. Beziehung zwischen den Parteien
22.1. Eine Partei fungiert nur als direkter oder indirekter Vertreter der jeweils anderen Partei, wenn dies ausdrücklich im Mandatsvertrag bestimmt wird. In Ermangelung einer solchen Abmachung hat keine Partei die Befugnis, für die andere Partei rechtswirksam zu handeln.
22.2. Die Ausgestaltung eines Vertretungsverhältnisses regelt der Mandatsvertrag.
23. Termine
23.1. Vereinbarte Termine für die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung durch bsmart services AG gelten, wenn es im Mandatsvertrag nicht ausdrücklich anders festgehalten wird, als Richtlinien, für deren Einhaltung keine Haftung übernommen wird. Allfällige Abweichungen werden möglichst frühzeitig kundgegeben.
23.2. Ausdrücklich zugesicherte Termine sind hingegen durch
bsmart services AG einzuhalten, ausser die Verzögerung ist durch Umstände eingetreten, für die der Auftraggeber einzustehen hat. Darunter fallen insbesondere Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber zugesicherte personelle Ressourcen oder Informationen nicht innert nützlicher bzw. vereinbarter Frist zur Verfügung stellt oder stellen kann.
24. Zahlungsbedingungen
Die von bsmart services AG gestellten Rechnungen werden mit Zugang fällig und sind netto innert 10 Tagen zahlbar. Näheres, insbesondere die Art der Abrechnung regelt der Mandatsvertrag. Wenn dieser nichts Näheres regelt, wird bei auf längere Frist angelegten Mandaten in regelmässigen Abständen von rund 3 Monaten eine Zwischenrechnung gestellt. Ebenfalls werden Zwischenabrechnungen gestellt, wenn CHF 5‘000 oder mehr an Honoraren aufgelaufenen sind.
25. Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieses Vertrags nichtig, ungültig oder unwirksam sein bzw. werden, so bleibt die Wirksamkeit des restlichen Vertrags hiervon unberührt. Der wirksame Teil wird dabei durch Bestimmungen ergänzt, welche den ursprünglich angestrebten Zweck in gesetzeskonformer Art und Weise möglichst weitgehend verwirklicht.
26. Unabhängigkeit
26.1. bsmart services AG erbringt die ihr aufgetragenen Dienst-leistungen unabhängig von den Interessen irgendwelcher Dritter. Sie nimmt bei der Empfehlung und/oder Vermittlung von Vertragspartnern an den Auftraggeber auf allfällige persönliche Nahebeziehungen und/oder Geschäftsbeziehungen mit diesen Vertragspartnern keine Rücksicht. Sofern solche persönlichen Nahebeziehungen und/oder Geschäftsbeziehungen mit den empfohlenen bzw. vermittelten Vertragspartnern bestehen, weist bsmart services AG den Auftraggeber in geeigneter Weise unter Wahrung der Interessen der Vertragspartner darauf hin.
26.2. Tritt eine persönliche Nahebeziehung und/oder Geschäfts-beziehung mit einem empfohlenen bzw. vermittelten Vertragspartner erst während der Erfüllung des Vertrags ein, bedarf das weitere Vorgehen der Einigung der Parteien. Kommt es zu keiner Einigung, so kann der Vertrag von einer Partei fristlos, ohne Beachtung einer allenfalls vereinbarten Frist gekündigt werden.
26.3. bsmart services AG ist berechtigt, Leistungen für Dritte zu erbringen, die in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftraggeber stehen oder Interessen haben, die denjenigen des Auftraggebers widersprechen.
26.4. bsmart services AG ist jedoch nicht berechtigt, Informatio-nen des Auftraggebers zum Vorteil Dritter zu nutzen. Zugleich nutzt bsmart services AG Informationen Dritter nicht zum Vorteil des Auftraggebers.
27. Gütliche Einigung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts durch Vermittlung oder Verhandlung einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen.
28. Anwendbares Recht
28.1. Es gilt Liechtensteinisches Recht.
28.2. Ist im Mandatsvertrag keine Rechtswahl enthalten, ist auf den Vertrag Liechtensteinisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar.
29. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Vaduz. Der Gerichtsstand des Beklagten wird hierdurch nicht ausgeschlossen (Wahlgerichtsstand).